Rattenbekämpfung in Wien & NÖ
Ratten sind sehr intelligente Tiere. Durch Fraßtätigkeiten an Nahrungs- und Futtermitteln, Plastik, Holz, Kabeln und Metallen können sie jedoch großen Schaden anrichten. Ratten vermehren sich sehr rasch und bedingt durch ihre Lebensweise sind die Tiere Überträger einer Vielzahl an Keime. Sie können Krankheiten wie zum Beispiel Leptospirose, Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose verursachen.
Nach dem Fall des österreichischen Rattengesetzes wurde in Wien eine Verordnung erlassen die ein Überhandnehmen der Rattenpopulation in der Stadt verhindern soll. Die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Bekämpfung der Ratten (Rattenverordnung) verpflichtet LiegenschaftseigentümerInnen vorbeugende bzw. bekämpfende Maßnahmen gegen Rattenbefall zu setzen:
- Entsprechend der Rattenverordnung müssen alle Objekte in Wien 3-6 Mal jährlich (je nach Gebiet) durch einen befugten Schädlingsbekämpfer auf Rattenbefall kontrolliert werden.
- Wird ein Rattenbefall festgestellt oder besteht die Gefahr eines solchen (durch Bauarbeiten, Kanalgebrechen, etc.) sind entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Nähere Informationen zur Rattenverordnung erhalten Sie bei der MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Den Originaltext können Sie in der Wiener Rattenverordnung nachlesen.
In NÖ fällt die Zuständigkeit für umfassende Rattenbekämpfungsmaßnahmen seit dem Fall des Rattengesetzes in die Verantwortung der Gemeinden. Verordnungsentwurf für Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Niederösterreich
weitere Informationen zur Biologie, der Lebensweise und der Schadbilder von Ratten
Warum einen Profi engagieren?
Für die Rattenbekämpfung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die häufigste Rattenbekämpfung erfolgt mit Rattengift. Man kann aber Ratten auch ohne Gift bekämpfen. Dazu werden Rattenschlagfallen, Rattenlebendfallen oder verschiedenste technische Varianten (z.B. Rattenfallen mit Strom oder Rattenfallen mit Gas) eingesetzt. Aber Achtung, bei jeder Rattenbekämpfung müssen die gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Durch den unsachgemäßen Einsatz von Rattengift oder auch von Rattenfallen können erhebliche Gefahren für Mensch, Haustier und Umwelt ausgehen.