MONITORING
Schädlingsmonitoring sollte in allen Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten, selbstverständlich sein. Seit Inkrafttreten der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) der EU am 1. Januar 2006 ist die Durchführung eines Schädlingsmonitoring verpflichtend vorgeschrieben. Betroffen sind alle Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben.
Das Konzept:
Hazard |
→ Gefährdung |
… für die Gesundheit |
Analysis |
→ Analyse |
… der Gefährdung |
Critical |
→ Kritisch |
… für die Beherrschung |
Control |
→ Überwachung |
… der Bedingungen |
Point |
→ Stelle |
… im Verfahren |
Das HACCP-Konzept ist im Codex Alimentarius, eine von der FAO und der WHO erstellte Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität, dargestellt. Es beschreibt eine von Lebensmittelbetrieben durchzuführende vorbeugende Kontrolle, die die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.
Das HACCP-Konzept fordert ein produkt- und prozessorientieres Vorgehen in folgenden Teilschritten:
- Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen (Gefahrenanalyse, Gefahrenpotential)
- Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
- Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird,
- Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte,
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Überschreitungen der festgelegten Grenzwerten,
- Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß (1) bis (5) entsprochen wird (Kontrolle der Wirksamkeit des Systems),
- Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß (1) bis (6) entsprochen wird.
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
Die Lebensmittelverordnung LMHV der EU
Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Tritt ein Schädlingsbefall auf ist eine Schädlingsbekämpfung mit geeigneten Mitteln unbedingt erforderlich!
Beim Schädlingsmonitoring nach dem HACCP-Konzept werden an die spezifischen Bedingungen angepasste Monitoringfallen für relevante Schädlinge wie Küchenschaben, Mäuse, Ratten oder Motten in den Betriebsräumen aufgestellt. Die Position und Art der Falle wird sowohl vor Ort als auch in einem Objektplan als Kontrollpunkt gekennzeichnet. Zusätzlich wird ein Protokoll angefertigt, in welchem das Datum der Kontrolle, das Ausmaß des Schädlingsbefalls sowie gesetzte Maßnahmen festgehalten werden. Befallskontrollen und deren Dokumentationen sind mindestens in einem Abstand von 3 Monaten vorzunehmen, bei Befall öfter.
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